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KOSTENLOSES MUSTER

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 EINLEITENDE BESTIMMUNGEN – GELTUNGSBEREICH DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1 Zweck dieser Geschäftsbedingungen ist die Abgrenzung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsseiten beim Verkauf der Produkte (Waren) und der damit zusammenhängenden Dienstleistungen der Gesellschaft Fortemix, s.r.o., mit Sitz in Kirilovova 812, 73921 Paskov, Id.-Nr.: 26868211, eingetragen in dem durch das Kreisgericht in Ostrava geführten Handelsregister unter dem AZ C 28754.

1.2 Die Geschäftsbedingungen sind entsprechend der Best. der §§ 1751 ff des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in gültiger Fassung (nachfolgend nur als „Bürgerliches Gesetzbuch“) ein untrennbarer Bestandteil des unten beschriebenen Vertragsverhältnisses und regeln insbesondere die Entstehung, die weiteren Bedingungen sowie das Erlöschen des Vertragsverhältnisses, in dem die Gesellschaft Fortemix, s.r.o. als Verkäufer, Auftragnehmer oder ein ähnliches Subjekt (nachfolgend nur als „Verkäufer“) und eine weitere Person als Käufer, Auftraggeber oder ein ähnliches Subjekt (nachfolgend nur als „Käufer“) auftreten.

1.3 Der Verkäufer und der Käufer werden in diesen Geschäftsbedingungen nachfolgend gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet.

1.4 Die Geschäftsbedingungen sind auf der folgenden Website des Verkäufers veröffentlicht: https://www.fortemix.de/ a www.fortelock.de

1.5 Abweichende Vereinbarungen in einem aufgrund einer Absprache der Vertragsparteien abgeschlossenen schriftlichen Vertrag oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung haben Vorrang vor dem Wortlaut der Geschäftsbedingungen.

1.6 Der Verkäufer informiert den Käufer, dass er allgemein nicht die Geschäftsbedingungen des Käufers akzeptieren wird. Im Einklang mit der Verordnung § 1751 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch verpflichtet sich der Verkäufer die Anwendung der Geschäftsbedingungen des Käufers durch seine neue Willenserklärung, ohne unnötigen Aufschub nach der Vorlage des Angebotes und seiner Bestätigung auszuschließen, sofern beide Vertragsseiten auf ihre Geschäftsbedingungen verwiesen haben.

1.7 Die Geschäftsbedingungen treten zum 1. 9. 2020 in Kraft

2 VERTRAGSGEGENSTAND – GESCHÄFTSABSCHLUSS

2.1 Aufgrund einer Anfrage des Käufers wird durch den Verkäufer ein Angebot erstellt. Das Angebot enthält den Kaufpreis sowie eine Spezifizierung des Produkts (nachfolgend nur als „Angebot“). Bei einem auf diese Art und Weise abgegebenen Angebot des Verkäufers handelt es sich jeweils um ein neues Angebot für einen Vertragsabschluss und es gilt niemals als eine Angebotsannahme im Sinne der Best. des § 1740 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine Anfrage des Käufers ist immer nur ein Anreiz zur Erstellung eines Angebotes und wird nie als Angebot für den Abschluss eines Vertrages angesehen.

2.2 Eine Anfrage des Käufers legt dem Verkäufer nicht die Pflicht auf einen Kaufvertrag abzuschließen. 

2.3 Bei den in den Angeboten genannten Preisen handelt es sich um Vertragspreise und sie gelten 30 Tage ab dem Tag der Ausstellung, falls nichts anderes bestimmt wird.

2.4 Durch den Verkäufer ergeht ein Vertragsangebot entsprechend der Best. des § 1732 des Bürgerlichen Gesetzbuches durch die Übersendung eines Angebots.

2.5 Die Vertragsseiten haben vereinbart, dass der Käufer das Angebot durch Zusendung einer Zustimmung zum Angebot, auf eine der unten angeführten Arten  annimmt:

a) Zusendung einer E-Mail an eine im Voraus zwischen den Vertragsseiten vereinbarte E-Mailadresse, oder eine beliebige auf der Internetseite des Verkäufers im Abschnitt Kontakte https://www.fortemix.cz/kontakty angeführte E-Mailadresse;

b) Zusendung einer SMS an einem im Voraus zwischen den Vertragsseiten vereinbarte Telefonnummer,

c) oder an eine andere auf der Internetseite des Verkäufers im Abschnitt Kontakte https://www.fortemix.de angeführte Telefonnummer;

d) Bezahlung einer Anzahlungsrechnung gemäß dem Angebot;

e) Übernahme der Ware;

wenn er das Angebot nicht innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zusendung des Angebotes ablehnt.

(weiter nur „Zustimmung zum Angebot“).

2.6 Bei den in den Katalogen oder Preislisten des Verkäufers genannten Kaufpreisen, ebenso wie bei mündlichen, telefonischen oder auf dem Internet gewonnenen Informationen betreffend die Produktpreise des Verkäufers handelt es sich um unverbindliche und lediglich informative Preise. Die auf diese Art und Weise bereitgestellten Informationen zu den Produktpreisen gelten nicht als ein Vertragsangebot.

2.7 Der Abschluss eines Kaufvertrages entsprechend der Best. des § 2079 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem sich der Verkäufer verpflichtet, das jeweilige Produkt an den Käufer zu übergeben und ihm den Erwerb des Eigentumsrechts daran zu ermöglichen, und sich der Käufer verpflichtet, das jeweilige Produkt zu übernehmen und an den Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen, alles andere laut den weiteren Vereinbarungen in diesen Geschäftsbedingungen, erfolgt aufgrund Zustellung der Zustimmung zum Angebot an den Verkäufer.

2.8 Nachträgliche Änderungen im abgeschlossenen Kaufvertrag sind lediglich nach einer gegenseitigen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien möglich.

2.9 Wenn die Zustimmung zum Angebot mit einem Zusatz oder einer Abweichung erfolgt, auch wenn diese die Bedingungen des Angebotes nicht wesentlich ändert, wird dies nicht als Zustimmung zum Angebot, sondern als neue Anfrage des Käufers angesehen.

2.10 Die Vertragsparteien vereinbarten, dass als schriftliche Form auch eine E-Mail oder SMS, ggf. weitere Kommunikationstextanwendungen gelten, jeweils lediglich an die in diesen Geschäftsbedingungen genannte E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

2.11 Über den oben dargestellten Rahmen des Verfahrens zum Vertragsabschluss kann der Vertrag gemäß dem Artikel 7 dieser Geschäftsbedingungen – also über das Konsignationslager – abgeschlossen werden.

3 EINKAUF ÜBER DEN FORTELOCK E-SHOP

3.1 Der Käufer hat anstelle der in Artikel 2. dieser Geschäftsbedingungen angeführten Vorgehensweise die Möglichkeit den Fortelock E-Shop des Verkäufers (weiter nur „E-Shop“) zum Zweck des Abschlusses eines Kaufvertrages zu nutzen. In so einem Fall wird Artikel 2. der Geschäftsbedingungen nicht angewandt, sondern der Vertragsabschluss richtet sich nach diesem Artikel – Artikel 3. Die in Artikel 2 angeführten Definitionen werden jedoch auch für diesen Artikel in unveränderter Form angewandt. In den weiteren Bestimmungen bleiben die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unverändert und werden, wenn möglich angewandt. Im Fall eines Widerspruches zwischen diesem Artikel (Artikel 3.), bzw. seinen einzelnen Bestimmungen und den anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, haben die in diesem Artikel angeführten Bestimmungen, im Fall eines Einkaufes über den E-Shop, Vorrang.

3.2 Die gesamte Präsentation der Waren im E-Shop hat informativen Charakter und der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet einen Kaufvertrag betreffend diese Waren abzuschließen. Die Bestimmungen von § 1732 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches werden nicht angewandt.

3.3 Der E-Shop enthält Informationen über Waren, einschließlich des Preises der einzelnen Waren. Die Warenpreise werden inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Die Warenpreise gelten so lange, wie sie im E-Shop veröffentlicht werden. Durch diese Bestimmung wird die Möglichkeit des Verkäufers nicht eingeschränkt, einen Kaufvertrag unter individuell vereinbarten Bedingungen abzuschließen.

3.4 Der E-Shop enthält auch Informationen über die Kosten im Zusammenhang mit der Verpackung und Lieferung der Waren. Diese Informationen gelten nur in jenen Fällen, wenn die Ware im Rahmen des Gebietes geliefert wird, das im E-Shop bei der jeweiligen Ware angeführt ist.

3.5 Ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages wird im E-Shop dadurch getätigt, wenn der Käufer die gewünschte Ware in den Warenkorb legt und in weiterer Folge das im E-Shop angeführte Bestellformular ausfüllt. Ein so getätigtes Angebot des Käufers ist immer ein neues Angebot für einen Vertragsabschluss und kann nie als Annahme des Angebotes im Sinne der Bestimmung von § 1740 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches angesehen werden. Das Bestellformular enthält insbesondere Informationen über:

a) die bestellte Ware;

b) den Käufer und die Zustelladresse;

c) die Art der Bezahlung des Kaufpreises, Angaben über die gewünschte Art der Zustellung der bestellten Ware:

d) Informationen über die Lieferkosten.

3.6 Der Verkäufer nimmt das Angebot durch Zusendung einer E-Mail mit der Bestätigung der Bestellung an, die an die Adresse geschickt wird, die der Käufer im Bestellformular angegeben hat. Eine Anlage der bestätigenden E-Mail ist immer eine Anzahlungsrechnung.

3.7 Durch Zusendung der bestätigenden E-Mail gemäß dem vorangegangenen Artikel wird im Einklang mit der Bestimmung von § 2079 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Kaufvertrag abgeschlossen.

3.8 Der Verkäufer behält sich das Recht vor das Angebot des Käufers abzulehnen. In so einem Fall sendet er dem Käufer eine E-Mail mit der Begründung, warum er dieses abgelehnt hat, eventuell mit einem neuen alternativen Angebot. In so einem Fall wird der Kaufvertrag durch Zusendung einer das neue Angebot bestätigenden E-Mail des Käufers abgeschlossen. Der Käufer hat das Recht das neue Angebot on Weiteres abzulehnen.

3.9 Nachträgliche Änderungen des abgeschlossenen Kaufvertrages sind nur nach vorheriger Absprache der Vertragsseiten in schriftlicher Form möglich. Als schriftliche Form wird in diesem Sinne die Zusendung einer E-Mail angesehen.

RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG BEI EINEM EINKAUF ÜBER DEN E-SHOP

3.10 Im Einklang mit § 1837 kann der Käufer unter anderem nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, dessen Gegenstand Waren sind, die nach den Wünschen des Käufers abgeändert wurden (z-B. Druck) oder die einem schnellen Verfall ausgesetzt sind und wenn die Waren nach der Lieferung mit anderen Waren vermischt wurden.

3.11 Wenn es sich nicht um einen im vorangegangenen Artikel angeführten oder einen anderen Fall handelt, in dem nicht vom Kaufvertrag zurückgetreten werden kann, hat der Käufer – wenn er ein Verbraucher ist – im Einklang mit der Bestimmung von § 1829 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Recht vom Kaufvertrag, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab der Übernahme der Ware zurückzutreten, wobei diese Frist im Fall, wenn mehrere Arten von Waren Gegenstand des Kaufvertrages sind oder die Lieferung in mehreren Teilen erfolgt, ab dem Tag der letzten Warenlieferung beginnt. Der Rücktritt vom Kaufvertrag muss dem Verkäufer innerhalb der im vorangegangenen Satz angeführten Frist zugeschickt werden. Für den Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Käufer das vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Musterformular nutzen, das eine Anlage der Geschäftsbedingungen bildet. Den Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Käufer unter anderem an die Adresse der Betriebsstätte des Verkäufers oder an die elektronische Adresse des Verkäufers info@fortemix.cz senden.

3.12 Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß dem vorangegangenen Artikel wird der Kaufvertrag von Beginn an aufgelöst. Die Ware muss dem Verkäufer innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Vertragsrücktritt zurückgegeben werden. Wenn der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt, trägt er die Kosten für die Rückerstattung der Ware an den Verkäufer. Dies gilt auch für den Fall, wenn die Ware wegen ihres Charakters nicht auf dem Postweg zurückgeschickt werden kann.

3.13 Im Fall des Vertragsrücktritts gemäß Art. 3.11. dieser Geschäftsbedingungen erstattet der Verkäufer dem Käufer die von ihm bezahlten finanziellen Mittel innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Rücktritt vom Kaufvertrag auf die gleiche Art zurück, wie der Verkäufer diese vom Käufer erhalten hat. Der Verkäufer ist ebenfalls dazu berechtigt dem Käufer die finanziellen Mittel bereits bei der Rückgabe der Ware durch den Käufer oder auf eine andere Art zurückzugeben, wenn der Käufer damit einverstanden ist und dem Käufer dadurch keine weiteren Kosten entstehen. Wenn der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt, ist der Verkäufer nicht dazu verpflichtet dem Käufer die finanziellen Mittel früher zurückzugeben, bis ihm der Käufer nicht die Ware zurückgibt.

3.14 Ansprüche für an der Ware entstandene Schäden kann der Verkäufer einseitig mit den Ansprüchen des Käufers auf Rückerstattung des Kaufpreises gegenverrechnen.

4 KAUFPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Als Kaufpreis gilt der Preis des jeweiligen Produkts exkl. MwSt. laut Angebot.

4.2 Falls zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, sind im Kaufpreis die Kosten für den Versand und die Lieferung der Produkte nicht inbegriffen.

4.3 Der Verkäufer ist dazu berechtigt einseitig den Kaufpreis in Abhängigkeit von der Entwicklung des Kurses der tschechischen Krone gegenüber ausländischen Währungen zu ändern.

4.4 Die Vertragsparteien können eine Ermäßigung vom Kaufpreis vereinbaren. Diese Ermäßigung gilt lediglich für den Fall, dass der Kaufpreis nach Ermäßigung durch den Käufer ordnungs- und zeitgemäß bezahlt wird. Für den Fall, dass der Käufer den vereinbarten Kaufpreis nicht ordnungs- und zeitgemäß bezahlen sollte, und zwar auch nicht innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit, vereinbarten die Vertragsparteien, dass die vereinbarte Ermäßigung ihre Gültigkeit verliert und der Verkäufer berechtigt ist, vom Käufer den Grundkaufpreis zu verlangen.

4.5 Wurde zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis für die Produkte in bar zu Händen des Verkäufers oder per Banküberweisung aufgrund einer durch den Verkäufer ausgestellten Proformarechnung zu bezahlen. Die Vertragsparteien vereinbarten für den Fall, dass keine Zahlungsstundung vereinbart wurde, dass die Rechnung zum Tag ihrer Ausstellung fällig ist, falls nichts anderes vereinbart.

4.6 Abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere Zahlungsziele, Zahlungsmethoden etc., können die Vertragsparteien in Form eines schriftlichen Vertrages oder Abkommens vereinbaren.

4.7 Der Käufer befindet sich im Verzug mit der Übernahme des Produkts, falls er entgegen seinen Pflichten vom Verkäufer die ordentlich angebotene Leistung nicht übernimmt. Bei einem Verzug des Käufers mit der Übernahme des Produkts ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis des Produkts zu dem Tag zu verrechnen, an dem der Käufer mit der Übernahme des Produkts in Verzug geriet.

4.8 Die Vertragsseiten haben ausdrücklich vereinbart, dass die beim Verkäufer vom Käufer eingelangten Zahlungen zur Begleichung der finanziellen Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Käufer in folgender Reihenfolge verwendet werden:

a) Verzugszinsen aus Vertragsstrafen;

b) fällige Vertragsstrafen;

c) bislang nicht fällige Vertragsstrafen;

d) Verzugszinsen aus Garantien für Kaufpreise;

e) fällige Garantien für Kaufpreise;

f) bislang nicht fällige Garantien für Kaufpreise,

immer für die Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Käufer mit der längsten Fälligkeitsfrist.

4.9 Als Tag der Bezahlung des Kaufpreises, seiner Teile oder anderer Ansprüche mittels Überweisung versteht sich der Tag, an dem der zugehörige Betrag auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird.

4.10 Wird der Kaufpreis aufgrund einer Rechnung in bar bezahlt, wird die durch den Verkäufer ausgestellte Zahlungsquittung zum Steuerbeleg.

4.11 Für den Fall des Verzuges des Käufers mit der Bezahlung des Kaufpreises vereinbaren die Vertragsseiten die Pflicht des Käufers dem Verkäufer Verzugszinsen in der Höhe von einem Zwanzigstel Prozent (0,05 %) des Schulbetrages inklusive MwSt. für jeden Tag des Verzuges zu bezahlen.

4.12 Für den Fall des Verzuges des Käufers mit der Bezahlung des Kaufpreises oder eines Teiles des Kaufpreises von mehr als 30 Tagen ist der Käufer dazu verpflichtet, ohne Rücksicht auf die Schuld, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in der Höhe von 10 % des Kaufpreises zu bezahlen. Diese Vertragsstrafe ist innerhalb von 3 Tagen ab der Zustellung der Zahlungsaufforderung des Verkäufers an den Käufer fällig. Durch die Bezahlung der Vertragsstrafe durch den Käufer bleiben die Schadenersatzansprüche des Verkäufers, die durch einen Verstoß gegen die Pflichten entstanden sind, für die eine Vertragsstrafe vereinbart wurde unberührt. Dies gilt auch für Schäden, die die Vertragsstrafe übersteigen.

4.13 Der Kunde, eine natürliche Person, die nicht in einem anderen EU-Mitgliedstaat registriert ist, oder eine Person, für die der Erwerb von Gegenständen am Ende ihrer Beförderung in einem EU-Mitgliedstaat nicht steuerpflichtig ist, erklärt, dass der Erwerb von Gegenständen keine Verpflichtung zur Umsatzsteuerregistrierung in einem anderen EU-Land auslöst und dass das One-Stop-Shop-Regime umsatzsteuerlich auf die jeweilige Leistung angewendet werden kann.

5 PRODUKTLIEFERUNG UND VERSAND

5.1 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Verkäufer an den Käufer die Produkte innerhalb einer vereinbarten Frist liefern wird. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte, inkl. der zusammenhängenden Leistungen (z.B. Entladung, Ausschütten, Fahrzeug mit Stirnwand, Express-Versand u. ä.) durch den Käufer übernommen werden, falls nichts anderes vereinbart.

5.2 Die Versandkosten sowie ihre Fälligkeit und die Zahlungsmethode werden zwischen den Vertragsparteien separat vereinbart. Sollte keine Vereinbarung der Vertragsparteien erfolgen, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer den Ersatz sämtlicher Kosten im Zusammenhang mit dem Versand zu fordern, und dieser ist verpflichtet, sie an den Verkäufer zu erstatten.

5.3 Wird eine Zahlung des Kaufpreises aufgrund einer Proformarechnung vereinbart, ist der Verkäufer zur Auslieferung der Produkte, d.h. zur Organisation ihres Transportes und ihrer Zustellung nicht verpflichtet, solange die Proformarechnung nicht komplett beglichen wird.

5.4 Bei höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Streike, Kriege, Brände, öffentlich-rechtliche Behinderungen, Behinderungen, die den Transport unmöglich machen) und falls der Verzug von ihm nicht zu verantworten ist, trägt der Verkäufer keine Verantwortung bei Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfrist.

5.5 Bei persönlicher Abnahme durch den Käufer beim Verkäufer richten sich die Lieferbedingungen der Produkte nach der Lieferklausel EXW Kirilovova 812, 739 21 Paskov, INCOTERMS 2010, falls nichts anderes vereinbart wurde.

5.6 Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Käufer die Produkte an einem anderen Ort als im Sitz des Verkäufers bezieht. In diesem Falle trägt der Käufer sämtliche Kosten, inkl. der Versandkosten, im Zusammenhang mit der Abnahme an einem anderen Ort als im letzten Artikel genannt, falls nichts anderes vereinbart.

5.7 Das Schadensrisiko geht auf den Käufer zum Zeitpunkt der Übergabe an den ersten Frachtführer über.

5.8 Verlangt der Käufer im Rahmen des Auftrages auch eine Beförderung der Produkte, richten sich die Bedingungen nach der Lieferklausel DAP, INCOTERMS 2010, falls nicht anderes vereinbart.

5.9 Der Käufer und der Verkäufer können den Preis der Warenlieferung im Voraus vereinbaren. Sollte die tatsächliche Höhe der Lieferkosten den vereinbarten Preis für die Warenlieferung übersteigen, werden die zusätzlichen Kosten für die Warenlieferung vom Verkäufer und vom Käufer in einem im Voraus vereinbarten Verhältnis getragen.

5.10 Die Liefermethode des Produkts erfolgt laut den im Auftrag des Käufers näher bestimmten Anforderungen und auf Kosten des Käufers, die entsprechend den tatsächlichen Versandkosten durch den Verkäufer abgerechnet werden.

5.11 Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Transportmittel den Lieferort befahren und die Produkte ohne jegliches Risiko entladen werden können.

5.12 Der Käufer ist verpflichtet, dem Frachtführer einen Frachtbrief/Lieferschein zu bestätigen, und zwar sofort bei der Übernahme der Produkte. Mit der Unterzeichnung des Frachtbriefs/Lieferscheins bestätigt der Käufer, dass die Produktsendung sämtliche Bedingungen und Obliegenheiten erfüllte; allfällige spätere Reklamationen betreffend Schäden an der Sendungsverpackung können nicht berücksichtigt werden.

5.13 Bei der Übernahme der Produkte vom Frachtführer ist der Käufer verpflichtet, die Unversehrtheit der Produktverpackung zu überprüfen und jegliche Mängel unverzüglich an den Frachtführer zu melden und gleichzeitig über diesen Umstand einen Beschädigungsvermerk in den Frachtbrief/Lieferschein zu machen oder mit dem Frachtführer ein Reklamationsprotokoll zu verfassen und dieses Protokoll ohne einen unnötigen Verzug an den Verkäufer zu senden.

5.14 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass, sollten von ihm die Produkte am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit der Lieferung nicht übernommen werden, er gegen seine Pflicht zur zeit-und ordnungsgemäßen Übernahme der Produkte verstößt und mit der Übernahme der Produkte in Verzug gerät. Für den Fall des Verzugs des Käufers mit der Übernahme der Produkte vereinbaren die Vertragsparteien die Pflicht des Käufers, an den Verkäufer eine Vertragsstrafe von 0,05 % des Kaufpreises der Produkte inkl. MwSt. für jeden Verzugstag zu bezahlen. Der Verkäufer behält sich das Recht auf eine Ersatzlieferung auf Kosten des Käufers vor. Der Käufer ist bei einem Verzug mit der Übernahme der Produkte ebenfalls verpflichtet, die Kosten im Zusammenhang mit der Einlagerung der Produkte beim Frachtführer zu übernehmen. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.

5.15 Die Vertragsparteien vereinbarten, dass bei einem Verzug mit der Übernahme der Produkte von mehr als 30 Tagen der Verkäufer berechtigt ist, vom Kaufvertrag zurückzutreten, und der Käufer gleichzeitig verpflichtet ist, ungeachtet seines Verschuldens, an den Verkäufer eine Vertragsstrafe in der Höhe von 100 % des Kaufpreises zu bezahlen. Diese Vertragsstrafe ist innerhalb von 3 Tagen nach der Zustellung einer Zahlungsaufforderung des Verkäufers an den Käufer fällig. Durch die Bezahlung der Vertragsstrafe des Käufers ist der Anspruch des Verkäufers auf Ersatz eines durch die Verletzung der Pflicht, für die die Vertragsstrafe vereinbart wurde, entstandenen Schadens, inkl. des die Vertragsstrafe übersteigenden Schadens sowie des Anspruchs auf die Bezahlung des Versands im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte, nicht berührt. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.

5.16 Die Produkte werden vom Verkäufer in der Regel auf Holzpaletten geliefert. Der Rückkauf der Paletten ist immer Gegenstand einer getrennten Vereinbarung zwischen den Vertragsseiten.

5.17 Der Verkäufer ist berechtigt, bei einer schrittweisen oder mehrfachen Leistung an denselben Käufer keine weitere Leistung zu erbringen, falls sich dieser Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer in Verzug befindet. Der Verkäufer ist in diesem Fall ebenfalls berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises auf alternativen Wegen zu verlangen (z. B. in bar, vor der Bezahlung der Produkte, aufgrund einer Proformarechnung, Nachnahme u. ä.).

5.18 Der Verkäufer versendet lediglich innerhalb der Europäischen Union, falls nichts anderes vereinbart wurde. Sollte der Versand außerhalb der Europäischen Union erfolgen, ist der Käufer verpflichtet, diesen Versand inkl. sämtlicher Zollbedingungen zu organisieren.

6 QUALITÄT – RECHTE UND PFLICHTEN AUS MANGELHAFTER LEISTUNG – REKLAMATIONEN

6.1 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass das Produkt bei der Übernahme mangelfrei ist. Der Verkäufer erklärt, dass die Produkte die in der Konformitätserklärung des jeweiligen Produkts deklarierten technischen Anforderungen erfüllen. Die Produkte behalten ihre technischen Anforderungen mindestens während der auf der Verpackung des jeweiligen Produkts genannten Dauer der Lagerbeständigkeit.

6.2 Informationen und Arbeitsverfahren, die auf einem anderen Weg als schriftlich erteilt werden, gelten als unverbindlich und unterliegen nicht der Haftung des Verkäufers.

6.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer durch unsachgemäße Behandlung des Produkts, insbesondere durch fehlende Beachtung der in den technischen Blättern und auf der Verpackung des Produkts genannten Anforderungen oder durch Verarbeitung eines Produkts mit einem Mangel, den der Käufer feststellen könnte und sollte, entstehen. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Dokumentnummer: ED 500 – 09 – 00 19

6.4 Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt unmittelbar nach seiner Übernahme zu untersuchen und sich über seine Eigenschaften und Menge zu überzeugen. Der Käufer hat keine Rechte aus einer mangelhaften Leistung, falls er den Mangel bei üblicher Aufmerksamkeit während der Warenübernahme hätte erkennen können.

6.5 Der Käufer ist verpflichtet, nach dem er die Möglichkeit hatte, sich über die Leistung zu informieren und einen Mangel festzustellen, den Mangel der Leistung bzw. eine Reklamation ohne einen unnötigen Verzug, spätestens jedoch während der durch den Verkäufer deklarierten Dauer der Lagerbeständigkeit oder innerhalb eines Jahres, je nach dem, welcher der Zeiträume kürzer ist, einzuwenden bzw. zu erheben. Der kürzeste Zeitraum für die Einwendung eines Mangels beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Leistung. Die Dauer der Lagerbeständigkeit wird ab dem auf der Verpackung des Produkts genannten Produktionsdatum bis zum Ablauf der auf der Verpackung des Produkts genannten Dauer der Lagerbeständigkeit gerechnet.

6.6 Der Käufer kann bei der Erhebung einer Reklamation beim Verkäufer eine kostenlose Behebung des Mangels oder eine angemessene Ermäßigung vom Kaufpreis verlangen; falls es der Art des Mangels nicht unangemessen ist (insbesondere falls der Mangel ohne einen unnötigen Verzug nicht behoben werden kann), kann die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder eines neuen mangelfreien Bestandteils, falls der Mangel lediglich diesen Bestandteil betrifft, verlangt werden.

6.7 Falls keine Reparatur oder kein Austausch des Produkts möglich ist, kann der Käufer aufgrund eines Vertragsrücktritts die Rückzahlung des kompletten Kaufpreises verlangen.

6.8 Der Käufer kann beim Verkäufer eine Reklamation erheben und nach seiner Wahl bei einem Mangel, der eine wesentliche Verletzung des Vertrages bedeutet (egal, ob der Mangel behoben oder nicht behoben werden kann), die Behebung des Mangels durch Lieferung einer neuen mangelfreien oder durch Lieferung der fehlenden Sache, kostenlose Behebung des Mangels durch Reparatur, angemessene Ermäßigung vom Kaufpreis oder Rückzahlung des Kaufpreises aufgrund eines Vertragsrücktritts verlangen.

6.9 Als maßgeblich gilt eine Vertragsverletzung, von der die den Vertrag verletzende Partei bereits vor dem Abschluss des Vertrages wusste oder wissen musste, dass die andere Vertragspartei den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, hätte sie diese Verletzung vermutet.

6.10 Bei einem Mangel, der keine wesentliche Vertragsverletzung bedeutet (ungeachtet der Tatsache, ob es sich dabei um einen behebbaren oder nicht behebbaren Mangel handelt), steht dem Käufer eine Behebung des Mangels oder eine angemessene Ermäßigung vom Kaufpreis zu.

6.11 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem Anspruch des Käufers zu entsprechen, falls er nachweisen kann, dass der Käufer vor der Übernahme von dem Produktmangel wusste oder diesen selbst verursachte.

6.12 Der Käufer ist berechtigt, die Reklamation lediglich schriftlich im Sitz des Verkäufers zu erheben, wobei als schriftliche Erhebung der Reklamation auch ihre Übersendung per E-Mail im Sinne des Artikels 2.2. Buchst. a. dieser Geschäftsbedingungen gilt.

6.13 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer bei der Bekanntgabe des Mangels oder ohne einen unnötigen Verzug nach der Bekanntgabe des Mangels mitzuteilen, für welches Recht er sich entscheidet. Eine Änderung dieser Entscheidung ohne Zustimmung des Verkäufers ist nur dann möglich, wenn der Käufer die Reparatur eines Mangels verlangt, der sich als nicht behebbar erweist. 5

6.14 Entscheidet der Käufer über sein Recht aus einer wesentlichen Vertragsverletzung nicht rechtzeitig, stehen ihm dieselben Rechte wie bei einer unwesentlichen Vertragsverletzung zu.

6.15 Der Käufer ist verpflichtet, den Kauf des Produkts nachzuweisen (am besten mit dem Kaufbeleg). Die Frist für die Erledigung der Reklamation läuft ab der Übergabe/ Zustellung des Produktes an den Verkäufer.

6.16 Der Lauf der Frist für die Erledigung der Reklamation wird unterbrochen, falls dem Verkäufer sämtliche für die Erledigung der Reklamation erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, die ergänzenden Unterlagen beim Käufer so schnell wie möglich anzufordern. Die Frist wird ab diesem Tag bis zur Vorlage der angeforderten Unterlagen durch den Käufer unterbrochen.

6.17 Die Reklamation muss also die folgenden Daten enthalten: Datum der Produktlieferung, Rechnungsnummer, Lieferscheinnummer, Art des Produkts inkl. Produkt-ID, falls vorhanden, reklamierte Menge, Beschreibung des Mangels und Angabe der Anforderung des Käufers, Anschrift für die Übersendung der erledigten Reklamation und Kontakt (Telefon, E-Mail).

6.18 Über die Erhebung der Reklamation erhält der Käufer vom Verkäufer eine schriftliche Bestätigung mit der Angabe, wann durch den Käufer die Reklamation erhoben wurde, mit welchem Inhalt und welche Art der Erledigung der Reklamation der Käufer verlangt. Als schriftliche Bestätigung gilt auch eine Bestätigung per E-Mail.

6.19 Nach der Erledigung der Reklamation stellt der Verkäufer für den Käufer eine Bestätigung aus. In dieser werden das Datum sowie die Art der Erledigung der Reklamation angegeben, allfällige Reparatur und ihre Dauer bestätigt und gegebenenfalls die Ablehnung der Reklamation begründet.

6.20 Dem Käufer steht ein Ersatz der bei der Reklamation zweckmäßig aufgewandten Kosten zu. Der Käufer ist verpflichtet, das Recht auf den Ersatz dieser Kosten innerhalb von einem (1) Monat nach dem Ablauf der Frist, in der der Mangel beanstandet werden muss, geltend zu machen.

7 EIGENTUMSRECHTSVORBEHALT

7.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht zu den gelieferten Produkten bis zum Zeitpunkt der Bezahlung aller Forderungen vor, die durch die unternehmerische Tätigkeit des Verkäufers entstanden sind, auf die der Verkäufer gegenüber dem Käufer ein Recht hat (weiter nur „Produkt mit Eigentumsvorbehalt“).

7.2 Wird durch den Käufer ein Produkt mit Eigentumsvorbehalt in die Form einer neuen Sache verarbeitet, erfolgte die Verarbeitung durch den Verkäufer. Die verarbeitete Ware gilt als Produkt mit Eigentumsvorbehalt.

7.3 Sollte das gelieferte Produkt gemeinsam mit einem anderen Produkt, das nicht dem Verkäufer gehört, verarbeitet, mit diesem verbunden oder vermischt werden, wird der Verkäufer zum Miteigentümer der neuen Sache oder des vermischten Materials mit einem Anteil entsprechend dem Verhältnis des Wertes des durch den Verkäufer gelieferten Produkts gegenüber dem anderen Produkt zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Sollte das Eigentumsrecht des Verkäufers zum Produkt infolge der Verbindung oder Vermischung des Produkts erlöschen, werden die Eigentumsrechte zu der neuen Form des Produkts oder der neuen Sache, die bereits dem Käufer zustanden, vom Käufer auf den Verkäufer übertragen, und zwar in der Höhe des Buchungswertes des Produkts mit Eigentumsvorbehalt, und gleichzeitig wird diese neue Sache für den Verkäufer kostenlos aufbewahrt. Die auf diese Art und Weise entstandenen Miteigentümerrechte beziehen sich auf ein Produkt, das als Produkt mit Eigentumsvorbehalt gilt.

7.4 Falls durch die Parteien nichts anderes vereinbart, ist der Käufer berechtigt, das Produkt an Dritte nur dann zu verkaufen, falls durch den Verkäufer gegenüber dem Käufer keine Forderungen mit Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen erfasst wird.

7.5 Der Käufer ist verpflichtet, bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen gegenüber dem Verkäufer, künftige Forderungen aus dem Verkauf von Produkten oder dem Werkpreis an den Verkäufer abzutreten. Der Verkäufer ist verpflichtet, dies dem Dritten bekanntzugeben, nachdem der Käufer in Verzug gerät. Die Übertragung gilt als vorübergehend und zur Absicherung. Auf Anregung des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, Dritte unverzüglich über die Abtretung einer Forderung an den Verkäufer zu informieren – falls es durch den Verkäufer selbst nicht erfolgt – und an den Verkäufer die zur Eintreibung der Forderung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übergeben.

7.6 Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über das Vorhandensein von Vermögen oder das Bestehen von anderen Einschränkungen seitens von Dritten unverzüglich zu informieren. Der Käufer trägt sämtliche Kosten für die Aufhebung dieses Eingriffs oder für den Rücktransport des Produkts mit Eigentumsvorbehalt, falls diese nicht durch Dritte erstattet werden.

7.7 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, das Produkt mit Eigentumsvorbehalt zurückzunehmen und zu diesem Zweck auch die Firmenräume des Käufers oder die seines Geschäftspartners zu betreten.

7.8 Sollten die Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt oder zur Abtretung von Forderungen in der durch diese Geschäftsbedingungen vorgesehenen Form in dem Land, in dem sich das Produkt befindet, nicht rechtlich wirksam sein, gilt als vereinbart eine Sicherungsmaßnahme, die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung von Forderungen in dem jeweiligen Land entspricht. Ist in diesem Punkt das Mitwirken des Käufers erforderlich, ist der Käufer verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Begründung und zum Erwerb dieser Rechte erforderlich sind.

8 KONSIGNATIONSLAGER

8.1 Der Verkäufer kann nach Absprache mit dem Käufer beim Käufer ein Konsignationslager errichten, an das er die Produkte für den Käufer oder für den weiteren Verkauf an Endkunden liefert. Die an das Konsignationslager gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers.

8.2 Der Käufer ist verpflichtet, das Konsignationslager mit der fachlichen Sorgfalt eines Lagerbetreibers im Sinne der §§ 2415 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches zu führen. Er verpflichtet sich ebenfalls zu sämtlichen Pflichten eines Lagerbetreibers vom Gesetz aus, und zwar sowie betreffend die gelagerten Produkte als auch gegenüber dem Verkäufer.

8.3 Die fachliche Sorgfalt entspricht insbesondere der an das Konsignationslager gelieferten Produktart. Die Verantwortung für den Zustand (insb. Beachtung der auf der Produktverpackung oder im technischen Blatt genannten Dauer der Lagerbeständigkeit der Produkte), die Anzahl, die Entwendung und den Verkauf der Produkte geht auf den Käufer mit dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte über. Als der Zeitpunkt der Lieferung der Produkte gilt für die Zwecke dieses Artikels der Zeitpunkt der Einlagerung der Produkte im Konsignationslager.

8.4 Der Verkäufer liefert Produkte an das Konsignationslager aufgrund einer Bestellung des Käufers oder nach eigenem Ermessen, gegebenenfalls auf der Grundlage beider Kriterien. Die an das Konsignationslager gelieferten Produkte werden durch den Käufer in einem Übergabeschein bestätigt. Der Übergabeschein gilt als Nachweis dafür, welche Produkte sich im Konsignationslager befanden oder befinden.

8.5 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer bis zum 5. eines jeden Kalendermonats eine Liste der aus dem Konsignationslager verkauften Produkte vorzulegen. Aufgrund dieser schriftlichen Liste stellt der Verkäufer für den Käufer eine Rechnung (Steuerbeleg) aus, die der Käufer innerhalb von vierzehn Tagen nach ihrer Zustellung bezahlen muss. Die in der monatlichen Liste der aus dem Konsignationslager verkauften Produkte genannten Produkte gelten als durch den Käufer gekaufte Produkte.

8.6 Über den Rahmen der Pflicht des Käufers gemäß dem letzten Artikel ist der Verkäufer berechtigt, jederzeit schriftlich eine Information zum Zustand des Konsignationslagers – Produktezahlen und –Übersicht – zu verlangen, und der Käufer ist verpflichtet, ihm diese Information zu geben, und zwar innerhalb von drei (3) Werktagen nach dem Tag der Zustellung dieser Antrage.

8.7 Das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt in diesem Falle durch die Einlagerung der Produkte im Konsignationslager des Käufers und gilt mit der Auslagerung der Produkte aus dem Konsignationslager als durch den Käufer akzeptiert. Die Kaufverträge werden jeweils rückwirkend und insgesamt für den vergangenen Monat entsprechend dem letzten Artikel abgerechnet.

8.8 Legt der Käufer dem Verkäufer keine Liste der verkauften Produkte vor, ist der Verkäufer berechtigt, ausschließlich nach seinem eigenen Ermessen einseitig sämtliche oder einen Teil der an das Konsignationslager gelieferten Produkte gegenüber dem Käufer abzurechnen, und dieser ist verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen. In diesem Falle gilt, dass der Kaufvertrag für sämtliche oder diesen Teil der Produkte im Konsignationslager abgeschlossen wurde.

8.9 Der Verkäufer ist berechtigt, Rückgabe sämtlicher oder eines Teils der sich im Konsignationslager befindlichen Produkte ohne einen unnötigen Verzug (spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen) auf Kosten des Käufers an eine durch den Verkäufer bestimmte Anschrift zu verlangen und dabei dem Käufer allfällige Kosten in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung an den Verkäufer zu bezahlen.

8.10 Der Verkäufer ist berechtigt, das Konsignationslager physisch zu überprüfen (Bestandsaufnahme) und Erklärungen für allfällige Differenzen in den Produktmengen zu verlangen. Fällt die Erklärung von allfälligen Differenzen nicht befriedigend aus und wird diese nicht nachgewiesen, ist der Verkäufer berechtigt, ähnlich vorzugehen, als ob keine Übersicht der verkauften Produkte entsprechend dem letzten Absatz vorgelegt wäre. Dementsprechend ist auch die Pflicht des Käufers.

8.11 Bei einer Überschreitung der Dauer der Lagerfähigkeit der Produkte oder bei einer Überschreitung der Lagerungsdauer von zwölf (12) Monaten ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis dieser Produkte dem Käufer in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen.

8.12 Sollte man dem Verkäufer oder seinem Vertreter die Betretung sämtlicher Räume des Konsignationslagers verweigern oder wird durch den Käufer an den Verkäufer die Ware aus dem Konsignationslager nicht ausgehändigt, ist der Verkäufer berechtigt, beim Käufer eine Vertragsstrafe von CZK 5.000,- für jeden angefangenen Tag der Verletzung dieser Pflicht geltend zu machen. Die Vertragsstrafe ist innerhalb von 3 Tagen nach der Zustellung einer Zahlungsaufforderung des Verkäufers an den Käufer fällig. Durch die Bezahlung der Vertragsstrafe des Käufers ist der Anspruch des Verkäufers auf Ersatz eines durch die Verletzung der Pflicht, für die die Vertragsstrafe vereinbart wurde, entstandenen Schadens, inkl. des die Vertragsstrafe übersteigenden Schadens, nicht berührt.

8.13 Richtet der Käufer ein Konsignationslager ein, ist er verpflichtet, auf eigene Kosten zur richtigen Funktion des Lagers eine Fräsmaschine für die Anläufe vom Typ Schlitzfräser sicherzustellen.

9 WEITERE RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN

9.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, seine sich aus diesen Geschäftsbedingungen oder dem Kaufvertrag ergebenden Forderungen, Rechte, Schulden oder Pflichten ohne eine vorherige Zustimmung des Verkäufers zu übertragen.

9.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, zur Absicherung seiner Forderungen gegenüber dem Verkäufer von seinem Zurückbehaltungsrecht betreffend das Produkt des Verkäufers Gebrauch zu machen.

9.3 Treten am Produkt Mängel auf, ist dadurch die Pflicht des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises nicht berührt.

9.4 Ist der Käufer eine ausländische Gesellschaft, verpflichtet sie sich hiermit für den Fall, dass die gelieferten Produkte außerhalb von Tschechien ausgeführt werden, dass über diese leidlich im Land verfügt wird, in dem der Käufer seinen Sitz hat.

9.5 Sämtliche Boni, Rabatte, Ermäßigungen, Verlängerungen der Zahlungsfälligkeit und sonstige Vorteile gelten nur dann, wenn sämtliche Verpflichtungen des Käufers innerhalb der vereinbarten Fälligkeitsfrist beglichen werden.

10 RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG

10.1 Wird der Kaufpreis durch den Käufer nicht innerhalb von 10 Tage nach Fälligkeit bezahlt oder das Produkt nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung zur Abnahme abgenommen, ist der Verkäufer berechtigt, zum Tag der Zustellung der Bekanntgabe seines Rücktritts vom Kaufvertrag an den Käufer zurückzutreten. Durch diesen Rücktritt sind weder das Schadensersatzrecht noch die Vertragsstrafen betroffen.

11 VERBRAUCHERINFORMATIONEN

11.1 Als Verbraucher gilt jeder Käufer, der außerhalb seiner unternehmerischen Tätigkeit oder seiner selbstständigen Berufsausübung mit dem Verkäufer einen Vertrag abschließt oder andere Verhandlungen führt.

11.2 Der Verbraucher ist berechtigt, seine Rechte aus Produktmängeln innerhalb von 24 Monaten nach Übernahme geltend zu machen.

11.3 Reklamationen inkl. Mangelbehebung werden ohne einen unnötigen Verzug, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Erhebung der Reklamation erledigt, falls der Verkäufer mit dem Käufer keine längere Frist vereinbart.

11.4 Bei strittigen Reklamationen entscheidet der Verkäufer über ihre Annahme innerhalb von drei Werktagen nach dem Tag der Erhebung der Reklamation. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Dokumentnummer: ED 500 – 09 – 00 21

11.5 Um eine Beschwerde außergerichtlich zu regeln, kann uns der Käufer per E-Mail an folgende Adresse kontaktieren: info@fortemix.de; der Eingang einer Beschwerde des Käufers wird durch den Verkäufer unverzüglich an die E-Mail-Adresse des Käufers bestätigt; eine Information über die Erledigung der Beschwerde des Käufers sendet der Verkäufer anschließend ebenfalls per E-Mail an den Käufer.

11.6 Sollte zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher eine Verbraucherstreitigkeit aus dem Kaufvertrag entstehen, die nicht einvernehmlich beigelegt werden kann, kann der Verbraucher einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung dieser Streitigkeit beim bestimmten Subjekt für die außergerichtliche Behandlung von Verbraucherstreitigkeiten stellen – als dieses fungiert die Tschechische Handelsinspektion, Zentralinspektorat – Abteilung ADR, mit Sitz in Štěpánská 15, 120 00 Prag 2, E-Mail: adr@coi.cz, Website: adr.coi.cz.

12 VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

12.1 Der Verkäufer als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten der betroffenen Person entsprechend der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (nachfolgend nur als „DSGVO“).

12.2 Durch den Verkäufer werden im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen die personenbezogenen Daten der betroffen Person unter den/in dem durch die geltende Rechtsregelung festgelegten Bedingungen/Rahmen zwecks Erfüllung und Umsetzung der vertraglichen Beziehung verarbeitet und aufbewahrt.

12.3 Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden im folgenden Umfang verarbeitet: Vorname, Name, Wohnort, E-Mail, Telefon.

12.4 Die personenbezogenen Daten werden während des zur Sicherstellung der sich aus der Erfüllung und Umsetzung der vertraglichen Beziehung ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten gebotenen Zeitraums verarbeitet.

12.5 Die betroffene Person kann den Verkäufer betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten schriftlich an der Adresse des Sitzes des Verkäufers kontaktieren.

12.6 Die durch die betroffene Person zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden durch den Verkäufer an andere natürliche oder juristische Personen, Behörden oder andere Subjekte lediglich in begründeten Fällen, z. B. aufgrund von geltenden Rechtsvorschriften weitergeleitet. Der Verkäufer plant nicht, die personenbezogenen Daten an Drittländer oder internationale Organisationen zu übergeben.

12.7 Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden auch automatisiert in elektronischer Form verarbeitet. Die betroffene Person ist berechtigt, den Verkäufer um Informationen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu ersuchen. Die betroffene Person hat das Recht, dass der Verkäufer ohne einen unnötigen Verzug die sie betreffenden personenbezogenen Daten korrigiert. In Hinblick auf den Verarbeitungszweck hat die betroffene Person das Recht auf Ergänzung unvollständiger personenbezogener Daten, und zwar auch durch Vorlage einer nachträglichen Erklärung. Die betroffene Person hat das Recht, dass der Verkäufer ohne einen unnötigen Verzug die die betroffene Person betreffenden personenbezogenen Daten löscht, und der Verkäufer ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten ohne einen unnötigen Verzug zu löschen, falls einer der in der DSGVO vorgesehenen Gründe vorliegt. Die betroffene Person hat das Recht, dass der Verkäufer die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in den durch die DSGVO vorgesehenen Fällen einschränkt. Die betroffene Person ist berechtigt, gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einen Einwand zu erheben. Die betroffene Person hat das Recht, die durch sie dem Verkäufer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, normal verwendeten und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten an einen anderen Verantwortlichen zu übergeben, ohne dass der Verkäufer widersprechen kann, und zwar in den durch die DSGVO vorgesehenen Fällen. Sollte die betroffene Person der Meinung sein, dass rechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit dem Schutz ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurden, ist sie berechtigt, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu erheben. Als Aufsichtsbehörde fungiert in der Tschechischen Republik die Datenschutzbehörde.

13 BEWAHRUNG DER VERTRAULICHKEIT VON INFORMATIONEN

13.1 Die Vertragsparteien vereinbarten, dass für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen sämtliche dem Käufer durch den Verkäufer im Rahmen der vertraglichen Beziehung zur Verfügung gestellten Informationen (unabhängig davon, ob diese z. B. mündlich, schriftlich oder in jeglicher anderen Form erteilt werden, inkl. elektronischer Daten u. ä.) dem Schutz unterliegen und als vertraulich gelten (nachfolgend nur als „Vertrauliche Informationen“). Die Vertraulichen Informationen gelten als Geschäftsgeheimnis im Sinne der Best. des § 504 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

13.2 Der Käufer verpflichtet sich:

a) Vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln und die Vertraulichen Informationen an keine Dritten weiter zu geben, sofern er für die Weitergabe der Vertraulichen Informationen keine vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers erhält;

b) vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufer zur Weitergabe der Vertraulichen Informationen vorliegen;

c) sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur ergreifen, damit die Vertraulichen Informationen nicht preisgegeben werden und kein unbefugter Zugriff auf jegliche Vertraulichen Informationen oder ihre Verwendung durch einen Dritten ermöglicht wird;

d) gegenüber von weiteren Personen keine Erklärungen betreffend den Inhalt, die Richtigkeit oder sonstige Aspekte der Vertraulichen Informationen abzugeben;

e) die Vertraulichen Informationen lediglich im Zusammenhang mit seiner sich aus dieser Geschäftsbedingungen ergebenden Berechtigung, d.h. zu seinen eigenen Zwecke zu verwenden; insbesondere verpflichtet sich der Käufer, die Vertraulichen Informationen nicht zu seinen eigenen unternehmerischen Aktivitäten, Anlageoder anderen Tätigkeiten zu verwenden.

14 ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

14.1 Der Verkäufer ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen in angemessenem Umfang zu ändern. Er ist verpflichtet, über diesen Umstand den Käufer auf seiner Website unverzüglich zu informieren. Kaufverträge, deren Inhalt diese Geschäftsbedingungen bilden, richten sich nach der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages geltenden und wirksamen Fassung der Geschäftsbedingungen, falls der Käufer und der Verkäufer nichts anderes vereinbaren.

14.2 Sollten einige Bestimmungen wegen Änderung der rechtlichen Vorschriften oder aus anderen Gründen ungültig oder unwirksam werden, behalten die anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit, falls es ihrem Zweck nicht widerspricht und falls es keine Bestimmungen sind, die man vom übrigen Inhalt der Geschäftsbedingungen nicht trennen kann.

14.3 Die Geschäftsbedingungen richten sich nach der tschechischen Rechtsordnung und sämtliche Streitigkeiten werden vor dem Bezirksgericht bzw. dem Kreisgericht in Ostrava beigelegt. Sind diese Geschäftsbedingungen in einer anderen als der tschechischen Sprache verfasst, ist die tschechische Fassung verbindlich.

14.4 Wenn das auf dem Kaufvertrag begründete Verhältnis ein internationales Element enthält, richtet sich ein solches Verhältnis nach dem tschechischen Recht.

14.5 Die sich aus der Schadenshaftung oder anderen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen ergebenden Rechte des Verkäufers, die aufgrund ihres Charakters auch nach der Beendigung des Kaufvertrages gelten sollen, behalten nach seiner Beendigung ihre Gültigkeit und Durchsetzbarkeit.

14.6 Der Verkäufer sowie der Käufer sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten so vorzugehen, damit allfällige Schäden, Verluste oder Risiken minimiert werden.

Die ab  dem 1. 9. 2020 aktuellen Geschäftsbedingungen im PDF-Format können Sie mit einem Klick auf den Link hier anzeigen:

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